Für Waren, die in der Europäischen Union an Verbraucher verkauft werden, gilt die gesetzliche Gewährleistung mit einer Mindestdauer von zwei Jahren gemäß der Richtlinie (EU) 2019/771. In einigen Mitgliedstaaten ist die Dauer nach nationalem Recht länger.
Nachstehend finden Sie den von der Europäischen Kommission veröffentlichten harmonisierten Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung. Das Dokument wird unverändert wiedergegeben.
Notificarea în limba română (PDF)
Notice in English (PDF)
Hinweis auf Deutsch (PDF)
Tájékoztató magyarul (PDF)
Informationen zu Ihren Rechten in den einzelnen Ländern finden Sie im Portal Ihr Europa.
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